Gerichtsnahe Mediation gem. § 135 FamFG

Das am 1. September 2009 in Kraft tretende neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) weist die Familiengerichte ausdrücklich auf Mediation als Lösungsansatz zur Streitbeilegung hin.

Der Gesetzgeber zieht damit die überfällige Konsequenz aus empirischen Erkenntnissen, dass es - jeder Familienrichter wird es bestätigen - in jedem Referat Familienkonflikte  gibt, die mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium nicht zu lösen sind. Wurde Mediation nach herkömmlichem Verständnis vor allem der Regelung der Beziehungsebene zugeordnet, möchte der Gesetzgeber jetzt ausdrücklich alle anhängigen Folgesachen einschliesslich der in der Regel hart umkämpften Folgesachen Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung einbeziehen. Nicht nur dem Familienrichter, sondern auch Anwaltsmediatoren sind damit erweiterte Möglichkeiten gegeben, durch alternative Konfliktlösungsstrategien zur Befriedung auch schwieriger Verfahren in familienrechtlichen Prozessen mitzuwirken. 
 

Der § 135 FamFG lautet:

Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen

(1) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation und eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. […]

(2) Das Gericht soll in geeigneten Fällen den Ehegatten eine außergerichtliche Streitbeilegung anhängiger Folgesachen vorschlagen.

 

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind sämtlich zugleich Anwaltsmediatoren, die nicht nur im Vorfeld zur Vermeidung streitiger gerichtlicher Verfahren, sondern zugleich in Zukunft in bereits anhängigen Gerichtsverfahren als Mediatoren zur Verfügung stehen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind zugleich als Mediatoren des

tätig. Sie haben sich zur ständigen Fortbildung verpflichtet und unterliegen im Interesse der Qualitätskontrolle ihrer Tätigkeit laufender Supervision.


Dr. Volker Rabaa

Dr. Sebastian Kottke

Gerhard Schmid

Jasmin Zahran

 

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf den Seiten des Deutschen Familienrechtsforums e.V.