Ehevertrag
Ein Ehevertrag kann vor der Ehe, aber auch noch jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Durch höchstrichterliche Entscheidungen ist der Ehevertrag immer mehr in das öffentliche Bewusstsein getreten.
Bisher stand der Ausschluss von gesetzlichen Ansprüchen im Mittelpunkt des
klassischen Ehevertrags. Neben Vereinbarungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung) können im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten die Trennungs- und Scheidungsfolgen vertraglich nach den individuellen Bedürfnissen der (zukünftigen) Eheleute geregelt werden. Daneben sind auch erbrechtliche Verfügungen möglich.
Zukünftig wird sich im Ehevertrag das Gewicht auf die vertragliche Begründung von Versorgungsansprüchen verlagern. Angesichts der neuen Rechtslage, die wirtschaftlich die Rolle von Siegern und Verlierern durch die Aufgabenverteilung der Ehe klar vorgibt, ist es erforderlich, dieses Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen. Es ist daher geboten, im Ehevertrag mittels Abwägung und Austarierung der Einzel- und Familieninteressen Absicherungen zugunsten des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Ehepartners zu schaffen. Dies geschieht durch den
konstitutiven Ehevertrag.
Verhandlungen um solche Bestimmungen im Ehevertrag müssen vor der Ehe geführt werden. Nur zu diesem Zeitpunkt können sie auf „gleicher Augenhöhe“ geführt werden, es gilt jetzt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für denjenigen Ehepartner rechtswirksam zu vereinbaren, der in der Ehe Haushaltsführung, Kindesbetreuung- und Erziehung übernehmen soll. Jetzt ist im Ehevertrag die Kompensation für Karrierenachteile auszuhandeln, nicht zu einem Zeitpunkt, in dem das Interesse für solche Verpflichtungen weg ist. Ansonsten drohen irreparable Nachteile.
Durch Ehevertrag / Erbvertrag können die „klassischen“ Regelungen sowie erbrechtliche Verfügungen getroffen werden, wie beispielsweise Vereinbarungen zum:
- Güterstand, auch Modifikationen zum Zugewinnausgleich
- Hausrat und Ehewohnung
- Versorgungsausgleich
- Beteiligungen an Gesellschaftsanteilen
- Nachehelicher Unterhalt und Leibrente
- Erbfolge und Pflichtteilsregelungen
Unsere Kanzlei bietet Ihnen durch Mediation sowie in anwaltlicher Funktion gerne Hilfestellung beim Ehevertrag, im Scheidungsrecht und im Erbrecht.