Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird grundsätzlich das Vermögen auf Dauer erhalten. Nur die Erträge, bspw. Kapitalzinsen, werden für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwendet.
Erblasser haben die Möglichkeit, Vermögensgegenstände aus dem Erbe oder auch das gesamte Erbe bereits bestehenden Stiftungen zukommen zu lassen. Man spricht hier von Zustiftungen. Meist handelt es sich bei dem Empfänger um gemeinnützige Stiftungen, die der Erblasser oft schon zu Lebzeiten unterstützt hat.
Dabei besteht die steuerrechtliche Besonderheit, dass gemeinnützige Stiftungen keine Erbschaftssteuer zu entrichten haben. Die zugewendeten Vermögenswerte können daher ungeschmälert für die Arbeit der Stiftung verwendet werden. Auch die Erben können innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall noch Vermögensteile aus dem Erbe einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden. Erbschaftssteuer fällt auch dann nicht an bzw. bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet.
Ein Erblasser kann auch durch letztwillige Verfügung eine Stiftung errichten. Diese kann dann bspw. den Namen des Verstorbenen tragen. Allerdings müssen hier zahlreiche Formalien beachtet werde, ohne welche die Errichtung der Stiftung meist scheitert.
Fachliche Beratung ist hier dringend geboten.
Möchten Sie Ihr Vermögen in eine neu zu gründende Stiftung einbringen, sollten Sie dies vorzugsweise bereits zu Lebzeiten tun. Sie können zunächst einen Teil Ihres Vermögens in diese Stiftung einbringen und bedenken "Ihre" Stiftung dann im Falle Ihres Todes durch testamentarische Verfügung mit weiteren Vermögenswerten. In der Regel sollte das Stiftungsvermögen bei Errichtung nicht unter 50.000,00 EUR liegen.
Sie können eine Stiftung unter dem Dach eines Treuhänders oder als selbständige Stiftung, die dann bspw. Ihren Namen trägt, errichten.
Auch hier bestehen für den Stifter interessante Steuervorteile.
Wir beraten Sie gerne über alle stiftungs-, steuer- und erbrechtlichen Fragestellungen, die in diesem Kontext entstehen.