Beratungs- und Vertragsservice

Für sämtliche Beratungsangebote gilt der Grundsatz: Je eher desto besser. Deshalb sollten Sie sich nicht erst dann beraten lassen, wenn der Scheidungsantrag auf dem Tisch liegt. Das gilt auch für vorsorgende Verträge, die Sie möglichst im Vorfeld der Scheidung abschliessen sollten.
 
Das neue Familienrecht hat durch Vorverlagerung von Auskunftsverpflichtungen Sicherungen vorgesehen, die man kennen muss. Es hat auch in weitaus größerem Umfang die Möglichkeit von Vereinbarungen eröffnet. Lassen Sie sich deshalb möglichst früh beraten und agieren Sie, damit Sie später nicht nur reagieren müssen.
Unser Beratungs- und Vertragsservice hilft Ihnen, sich rasch und kostengünstig den Überblick zu verschaffen, den Sie brauchen. Die Beratungspakete sind nach Zweck und Kosten klar definiert, sie schaffen Rechtssicherheit und vermitteln Handlungsoptionen, das Schnupperangebot Mediation verschafft Ihnen life den Eindruck, ob Mediation für Sie eine Option darstellt. Als Mandanten der Kanzlei erhalten Sie kostenfrei den Ratgeber „Rat vom Scheidungsanwalt“ , Sie profitieren vom interaktiven Vortragsservice, mit dem Ziel, Ihre Fragen im Vortrag beantwortet zu bekommen; auch dieser Service ist für Sie als Mandant kostenlos.
 

Beratungs-und Vertragspakete

Anrechnung von Beratungskosten
Haben Sie sich von uns beraten lassen, rechnen wir Ihnen die angefallenen Kosten, beschränkt auf das Honorar im Umfang einer Erstberatung, auf eine spätere Tätigkeit in dieser Sache, unabhängig davon, wann diese erfolgt, in voller Höhe an.
 
Checks und „Wartungsarbeiten“
Haben wir für Sie einen vorsorgenden Ehevertrag gefertigt, so sollten Sie diesen Vertrag bei jeder wichtigen Änderung Ihrer rechtlichen Situation, grundsätzlich mindestens  nach Ablauf von 5 Jahren auf  eventuell vorzunehmende Änderungen und Anpassungen überprüfen lassen. Diese „Wartungsarbeiten“ im Umfang einer anwaltlichen Überprüfung von 30 min. Dauer sind in unseren Honoraren inklusive, berechnet werden nur die sich aus der Überprüfung ergebenden anwaltlichen Leistungen!

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Mediation: Chancen der Regelung im Einvernehmen