Qualifizierte Beratung
Diese Beratung unterscheidet sich von der Erstberatung sowohl in der Dauer als auch hinsichtlich der Tiefe des Beratungsumfanges. Während bei der Erstberatung rechtliche Probleme angesprochen, nicht aber vertieft und vor allem keine ausführlichen Handlungsoptionen besprochen werden können, zeichnet sich die qualifizierte Beratung durch eine eingehende Erörterung nebst etwa erforderlicher Berechnungen, sämtlicher Rechtsgebiete der Scheidungsfolgen - sei es Unterhalt, eheliches Güterrecht, Versorgungsausgleich, Haushaltsauseinandersetzung, Steuerfragen und vieles mehr - aus.
Wir rechnen nach Zeitaufwand ab. Basis ist der jeweilige Regelstundensatz der Kanzlei, der nach einem Zeittakt von 6 Minuten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet wird.
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