Strategieberatung
Die Strategieberatung erweitert den Umfang der qualifizierten Beratung um die Vereinbarung klarer persönlicher Ziele und strategischer Handlungsvorgaben. Es werden Zwischenziele definiert sowie Wegmarken und Kontrollpunkte abgesprochen, und damit die Voraussetzungen für die im Verfahrensverlauf regelmäßig vorgesehenen Checkpunkte bestimmt.
Durch die im späteren Verfahren vorgesehene periodische Rückbesinnung erwerben Sie die Sicherheit, dass Sie Ihre persönlichen Ziele in der Hitze des Gefechts nicht aus den Augen verlieren und damit Sinn und Zweck Ihrer Anstrengungen verfehlt werden. Die Strategieberatung hilft, Ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden, insbesondere hilft Sie Ihnen, das Management Ihres Anwalts kritisch zu hinterfragen, und schafft damit die Voraussetzungen, dass Sie sich auch nach der Beendigung der Auseinandersetzung im Spiegel wiedererkennen.
Wir rechnen nach Zeitaufwand ab. Basis ist der Regelstundensatz der Kanzlei, der nach einem Zeittakt von 6 Minuten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet wird.
ErstberatungQualifizierte Beratung
Rückrufservice