Scheidung vermeiden: Die „Wirtschaftliche Ehescheidung“
Es kann, auch wenn eine Ehe zerrüttet oder gar gescheitert ist, gute Gründe geben, nicht den gerichtlichen Weg zur Scheidung zu gehen, sondern stattdessen alle wirtschaftlichen Folgen der Ehe durch eine notariell zu beurkundende Vereinbarung zu regeln.
Diese Lösung bietet sich insbesondere in Fällen an, in denen familiäre, religiöse, krankheits- oder altersbedingte Gründe, das Wohl von Kindern oder anderen Familienangehörigen oder auch unternehmensbedingte Aspekte im Raum stehen oder schlicht die Ehegatten zwar getrennt leben, nicht aber den Status von Geschiedenen wollen. Auch zur Vorbereitung einer in unabsehbarer Zeit erfolgenden Scheidung leistet diese Form der Auseinandersetzung zu einem Zeitpunkt, in dem die Kommunikation noch funktioniert, gute Dienste. Es soll sogar Fälle geben, in denen weiger der Wunsch nach Trennung, wohl aber nach wirtschaftlicher Klärung besteht.
Für die meisten dieser Fälle bietet die „wirtschaftliche Ehescheidung“ eine gute Lösung. Geregelt werden kann alles, was auch Gegenstand der Auseinandersetzung anlässlich einer Scheidung wäre, selbst über den Versorgungsausgleich kann eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung getroffen werden. Notariell beurkundet und mit Vollstreckungsunterwerfung versehen, erlangt die Regelung die Qualität, die einer gerichtlichen Entscheidung nicht nachsteht, ausgenommen, dass die Vertragsparteien noch verheiratet sind und bleiben.
Für manche zerrütteten Ehen, hat die dadurch gewonnene wirtschaftliche Sicherheit die Basis für eine emotionale Neuorientierung geschaffen. Und nicht zu vergessen: diese Form ist in der Regel deutlich billiger als ein Rosenkrieg!
Ja, ich interessiere mich für eine „wirtschaftliche Ehescheidung“
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