Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit
Selbst in laufenden Gerichtsverfahren kann Mediation noch helfen und zu gütlichen Lösungen führen (
Gerichtsnahe Mediation). Der Gesetzgeber hat das erkannt und dem Familiengericht in § 135 FamFG aufgegeben, Mediation zu empfehlen.
Stehen rechtliche Streitpunkte dem beiderseits erstrebten Ziel einer Eingung entgegen, erlauben
Schlichtungsverfahren oder
Schiedsgerichtsverfahren bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, etwa
Zugewinn- und/oder
Unterhaltsangelegenheiten rasche Entscheidungen.
Vorteile der Mediation: - Mediation sucht durch Verhandlungen zu Lösungen führen, die von beiden Parteien akzeptiert werden
- Mediation erspart zermürbende und kostenaufwändige Auseinandersetzungen vor Gericht
- Mediation erhält familiäre Beziehungen, sie zerschlägt sie nicht.
Vorteile des an die Mediation anschließenden Schlichtungsverfahrens: - Verzahnung von Mediation und Schlichtungsverfahren, dadurch organischer Übergang in die Schlichtung
Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens: - Verbindliche Entscheidung von Rechtsfragen unter Ausschluss der Öffentlichkeit; d.h. persönliche oder wirtschaftliche Interna werden nicht öffentlich erörtert,
- keine langwierigen Prozesse durch die Instanzen,
- Durch Verzahnung mit Mediation und Schlichtung erhöhte Chancen der Akzeptanz.
Informieren Sie mich über diese Möglichkeiten: