Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Verhandlungen vor dem Hintergrund eines laufenden Rosenkrieges vor Gericht sind schwierig, zumal dann, wenn ohne Rücksicht sämtliche Register gezogen werden. Geldhahn zu, Kinder weg, Wohnung ausgeräumt, wer kennt das nicht, der diese Situation durchlitten hat?Angesichts der wenig attraktiven und kostenaufwändigen Alternative durch Prozessentscheidungen des Familiengerichts, bieten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, insbesondere dann, wenn Sie im Vorfeld erfolgen, die Chance, sich über sämtliche Scheidungsfolgen zu einigen. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die zu ihrer Wirksamkeit regelmäßig notariell zu beurkunden sind, bieten eine ebenso effektive, wie kostengünstige Möglichkeit für eine
„wirtschaftliche Ehescheidung“.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind auch das ideale Instrument für eine „geräuschlose“ Erledigung der Familienkrise. Insbesondere auch in Kombination mit der Mediation. Interna bleiben außen vor, finanzielle und wirtschaftliche Problemstellungen sind nicht Gegenstand gerichtlicher Erörterungen.
Mögliche Inhalte können beispielsweise nachfolgende Regelungen sein:
- Regelungen von Zugewinnausgleiches und Vermögensauseinandersetzung,
- Zahlungsmodalitäten,
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt,
- Hausratsauseinandersetzung,
- Steuerliche Spezialgestaltungen,
- Übertragung von Immobilien- und/oder Gesellschaftsanteilen,
- Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen,
- Gesamtschuldnerausgleich,
- Detaillierter „Fahrplan“ für Sorge- und Umgangsgestaltungen,
- Kindesunterhalt,
- Mehrbedarf, Internatsbesuch etc.
- Und vieles anderes mehr…
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