Sorge-und Umgangsrecht
Der früher heftige Streit um das Sorgerecht hat sich heute auf das Umgangsrecht verlagert.
Die Personensorge für die Kinder verbleibt nach geltendem Recht den Eltern gemeinsam. Ein alleiniges Sorgerecht gibt es nur auf Antrag eines Elternteils und auch nur dann, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Ist eine gerichtliche Klärung unvermeidlich, so kann das Gericht dem Kind einen Verfahrenspfleger bestellen. Vorschläge und Adressen für Verfahrenspfleger sowie Angebote für Beratungshilfe und Seminare finden Sie auf der Webseite des
Deutsches Familienrechtsforum e.V.