Kindesunterhalt
Unterhalt für minderjährige Kinder ist zu Händen des betreuenden Elternteils zu zahlen, der seinerseits seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung des Kindes erfüllt.
Von diesem Grundsatz gibt es bei einem praktizierten „Wechselmodell“, also wenn das Kind sich in etwa gleichen Zeiträumen bei dem einen oder dem anderen Elternteil aufhält, Ausnahmen.
Regelmäßiger Bedarf
Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes ab. Regelmäßig lässt sich aus der so genannten Düsseldorfer Tabelle der regelmäßige Bedarf einer bestimmten Altersgruppe gestaffelt nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit (Nettoeinkommen des Verpflichteten) als Tabellenbetrag ablesen.
Konkrete Bedarfsermittlung
Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit; bei einem höheren Bedarf und/oder einer höheren Leistungsfähigkeit kann der Bedarf auch nach den konkreten Verhältnissen des Kindes ermittelt werden. Wurden vom Kind aufwändige Hobbies oder Sportarten betrieben oder fiel beispielsweise Sonderaufwand für Privatschulen an, erhöht sich durch diese Aufwendungen, die konkret nachzuweisen und zu belegen sind, der Bedarf des Kindes.
Staatliches Kindergeld
Vom Barunterhalt kann der verpflichtete Elternteil die Hälfte des Kindergeldes in Abzug bringen. Unterhalt ist nicht statisch, sondern, wie jeder andere Unterhaltsanspruch auch, abhängig vom Bedarf des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Ob bei veränderten Verhältnissen, beispielsweise bei einem höheren Alter des Kindes, eine Abänderung Erfolg verspricht, erfahren Sie aus der Tabelle.
Bei volljährigen Kindern ist das staatliche Kindergeld voll anzurechnen. Der Unterhaltsbedarf bestimmt sich nach den Einkünften beider Elternteile, dementsprechend besteht eine Teilunterhaltsverpflichtung beider Elternteile. Auch beim volljährigen Unterhalt ist eine konkrete Bedarfsermittlung in besonderen Fällen möglich.
Streit entsteht in der Regel über die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, da sich die Feststellung des Einkommens insbesondere bei Freiberuflern oder Unternehmern häufig schwierig gestaltet.
Für Einzelfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.