Ehegattenunterhalt
Rechtszustand nach der Unterhaltsreform
Zum 01.01.2008 hat sich in Deutschland die Unterhaltswelt dramatisch verändert. Hatte der ehedem verheiratete Ehepartner auch nach der Scheidung prinzipiell ausgesorgt, da sich sein Unterhaltsbedarf nach dem während der Ehe gelebten Lebensstandard gerichtet, orientiert sich das neue Unterhaltsrecht am Grundsatz der Eigenverantwortung des § 1569 BGB.
Selbstverantwortung statt umfassender Lebensstandardgarantie
Von der Lebensstandardgarantie des alten Unterhaltsrecht hat das neue Recht zwar nicht formal, prinzipiell aber Abschied genommen. Beherrschender Grundgedanke ist die prinzipielle Selbstverantwortung der Ehegatten nach der Scheidung, Unterhalt gibt es für Übergangszeiten grundsätzlich befrist- und begrenzbar, zeitlich unbefristet nur bei Vorliegen ehebedingte Nachteile, besonderen Schutz genießen Vertrauensgesichtspunkte in während der Ehe getroffene Lebensentscheidungen, auf die sich der Unterhaltsberechtigte auch weiterhin berufen kann.
Einzelfallentscheidungen durch Billigkeitsklauseln
Billigkeitsklauseln erlauben der Rechtsprechung am Einzelfall orientierte Entscheidungen zu treffen. Das neue Unterhaltsrecht ist damit nicht einfacher, jedenfalls aber für Rechtspraxis und Betroffene unkalkulierbarer geworden. Neu ist die Herabsetzung des Unterhaltsbedarfes auf den angemessenen Bedarf des Unterhaltsberechtigten, d.h. den Standard, den er aufgrund eigener Vor-und Ausbildung erlangen könnte.
Dringende Empfehlung: Versierten Anwalt mandatieren
Das neue Unterhaltsrecht verlangt zur Durchsetzung von Ansprüchen umfangreiche Sachaufklärung und substantiierten Sachvertrag, so dass in jedem Einzelfall dringend anwaltlicher Rat gefordert ist.
Spezialfälle: Abänderung früherer Titel zum Unterhaltsrecht
Ganz besonders gilt diese Empfehlung für nach altem Recht ergangene Titel, seien es Urteile oder Vergleiche.
Übergangsbestimmungen sowie allgemeine Rechtsgrundsätze des Zivilrechts regeln, ob und inwieweit frühere Entscheidungen oder vergleiche abänderbar sind. An dieser Stelle sind Unterhaltsspezialisten gefordert.