Ehegattenunterhalt

Rechtszustand nach der Unterhaltsreform

Zum 01.01.2008 hat sich in Deutschland die Unterhaltswelt dramatisch verändert. Hatte der ehedem verheiratete Ehepartner auch nach der Scheidung prinzipiell ausgesorgt, da sich sein Unterhaltsbedarf nach dem während der Ehe gelebten Lebensstandard gerichtet, orientiert sich das neue Unterhaltsrecht am Grundsatz der Eigenverantwortung des § 1569 BGB.

Selbstverantwortung statt umfassender Lebensstandardgarantie

Von der Le­bens­stan­dard­garan­tie des alten Unterhaltsrecht hat das neue Recht zwar nicht formal, prinzipiell aber Ab­schied ge­nom­men. Be­herr­schen­der Grund­ge­dan­ke ist die prinzipielle Selbst­ver­ant­wor­tung der Ehegatten nach der Schei­dung, Unterhalt gibt es für Übergangszeiten grundsätzlich befrist- und begrenzbar, zeitlich unbefristet nur bei Vorliegen ehebedingte Nachteile, besonderen Schutz genießen Vertrauensgesichtspunkte in während der Ehe getroffene Lebensentscheidungen, auf die sich der Unterhaltsberechtigte auch weiterhin berufen kann.

Einzelfallentscheidungen durch Billigkeitsklauseln

Bil­lig­keits­klauseln erlauben der Rechtsprechung am Einzelfall orientierte Entscheidungen zu treffen. Das neue Unterhaltsrecht ist damit nicht einfacher, jedenfalls aber für Rechtspraxis und Betroffene unkalkulierbarer geworden. Neu ist die Herabsetzung des Unterhaltsbedarfes auf den an­ge­mes­se­nen Be­darf des Unterhaltsberechtigten, d.h. den Standard, den er aufgrund eigener Vor-und Ausbildung erlangen könnte.

Dringende Empfehlung: Versierten Anwalt mandatieren

Das neue Unterhaltsrecht verlangt zur Durchsetzung von Ansprüchen umfangreiche Sachaufklärung und substantiierten Sachvertrag, so dass in jedem Ein­zelfall drin­gend an­walt­li­cher Rat ge­for­dert ist.

Spezialfälle: Abänderung früherer Titel zum Unterhaltsrecht

Ganz besonders gilt diese Empfehlung für nach altem Recht ergangene Titel, seien es Urteile oder Vergleiche.
 
Übergangsbestimmungen sowie allgemeine Rechtsgrundsätze des Zivilrechts regeln, ob und inwieweit frühere Entscheidungen oder vergleiche abänderbar sind. An dieser Stelle sind Unterhaltsspezialisten gefordert.

Rückruf

Ich wünsche einen Rückruf von RVR Rechtsanwälte.