Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung

Haben Sie keinen notariell zu beurkundenden Ehevertrag abgeschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es im gesetzlichen Güterstand kein gemeinsames Vermögen; die Zugewinngemeinschaft ist eine Art Gütertrennung mit einem am Ende der Ehezeit, sei es durch Tod oder Scheidung vorzunehmenden Ausgleichsanspruch in Geld.
Die Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft ist auf einen bestimmten Stichtag, dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages, vorzunehmen. Ausgeglichen wird, wie der Name schon sagt, nur die Differenz des während der Ehe von beiden Ehepartnern erzielten Zugewinns, wobei ein Vermögensvergleich zwischen dem Endvermögens- und Anfangsvermögensstichtag vorgenommen wird.
Über die Höhe des Ausgleichsanspruches gibt es oft Streit. Mit unserem Team aus Anwälten und externen Sachverständigen, können wir Ihnen schon vor einem gerichtlichen Verfahren fundierte Werte über Vermögenspositionen zur Verfügung stellen, d.h. Orientierungshilfe für Verhandlungen und Risikobeurteilungen vor einem Rechtsstreit.