Was wird ausgeglichen?
Ausgeglichen werden alle Versorgungen, gleichgültig bei welchem inländischen Versorgungsträger sie erworben wurden, sei es bei einem öffentlichen oder privaten Leistungsträger, beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder bei einem privaten Arbeitgeber aufgrund einer betrieblichen Altersversorgungszusage. Nicht zu verwechseln ist der Versorgungsausgleich mit dem Unterhalt. Anders als der Unterhalt, der den aktuellen finanziellen Mittel zum Lebensbedarf sichert, geht es beim Versorgungsausgleich in der Regel um die Versorgung im Alter.
Wie wird ausgeglichen?
Nach der Reform des Versorgungsausgleiches zum 01.09.2009, ist die Materie zwar prinzipiell gerechter, nicht aber leichter oder gar übersichtlicher geworden. Wurden früher durch den sogenannten „Einmalausgleich“ prinzipiell sämtliche unverfallbaren Versorgungen auf Basis der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umgewertet und ausgeglichen, findet heute der sogenannte „Hin- und Herausgleich“ statt, d.h. alle Versorgungen werden jeweils für sich und gesondert ausgeglichen.
Umsicht und Kreativität
Es geht um Ihre Altersversorgung. Deshalb liegt uns die Prüfung der Auskünfte auf sachliche Richtigkeit besonders am Herzen. Wir arbeiten seit Jahrzehnten mit dem Rentenbüro Glockner zusammen, um in dieser, für Ihre Altersversorgung entscheidenden Weichenstellung das optimal mögliche Ergebnis sicherzustellen, insbesondere, um alle nach dem neuen Recht gegebenen Möglichkeiten, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich zu schließen, in die Vermögensauseinandersetzung, etwa in der Scheidungsfolgenvereinbarungen einzubinden und auszuschöpfen. Damit ist gewährleistet, dass Sie und wir kreative, Ihren Wünschen und wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasste Lösungen erzielen.
Vorsorge und Überwachung
Wird zum Versorgungsausgleich der schuldrechtliche Ausgleich vorbehalten, was insbesondere nach dem alten, vor dem 01.09.2009 geltenden Recht häufiger der Fall war, kann der Ausgleich dieser Rechte erst im Versorgungsfall, in der Regel bei Renteneintritt durchgeführt werden. Für diesen Fall haben wir für Sie vorgesorgt. Wir überwachen für Sie den Zeitraum bis zum Eintritt dieses Ereignisses, so dass Sie Ihre Rechte optimal wahren.
Sie sind bereits geschieden?
Dann prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob die damalige Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu Ihren Gunsten abgeändert werden kann und sich Ihre Rente erhöht.