Internationales Familienrecht
Immer mehr Ehen werden aufgrund der weltweit zunehmenden Mobilität der Menschen zwischen Partnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschlossen. Im Jahre 2001 gab es in Deutschland bereits 1,859 Mio. Ehepaare mit mindestens einem ausländischen Ehegatten. Ist die Eheschließung oft noch ohne größere Schwierigkeiten zu vollziehen, wird es dann kompliziert, wenn die Ehe gescheitert ist und die Folgen von Trennung und Scheidung geregelt werden müssen. Es stellt sich die Frage des
Scheidungsrecht nach der Zuständigkeit des Gerichts, nach dem für die Scheidung maßgeblichen Rechtsstatut, nach den in Zusammenhang mit einer Scheidung zu treffenden weiteren Regelungen wie Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Bereits vor der Eheschließung ist daher umfassende Beratung gefordert, um noch notwendige Weichenstellungen vorzunehmen, beispielsweise durch Rechtswahl, Wahl des Güterstandes, Unterhalt, etc. um spätere Rechtsnachteile auszuschließen.
Im Falle der Scheidung einer gemischtnationalen Ehe oder einer Ehe zweier ausländischer Partner gleicher Staatsangehörigkeit stellen sich für die Betroffenen vor allem folgende Fragen:
Kann ich beeinflussen, in welchem Land das Scheidungsverfahren geführt wird?
Kann ich Einfluss nehmen, welches nationale Recht angewendet wird, insbesondere, welches Recht ist für mich vorteilhafter?
Welche Besonderheiten haben die Scheidungsrechte ausgewählter ausländischer Staaten?
Bei gemischt nationalen Ehen und immer dann, wenn ein beide Elternteile einen Bezug zu einem ausländischen Staat hat, besteht die konkrete oder aber latente Gefahr einer Kindesentführung bzw. der Kindesentziehung ins Ausland. Hier gilt es ggf. rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. dann, wenn das Kinde schon ins Ausland gebracht wurde, die Rückholung durchzusetzen.
Das Familienrecht tangiert – vielleicht noch unmittelbarer als andere Rechtsbereiche – die Belange der Menschen in persönlicher wie finanzieller Hinsicht. Bei zunehmend grenzüberschreitenden sowie multinationalen Familienbeziehungen wird eine EU-weite Vereinheitlichung der familienrechtlichen Kollisionsnormen, langfristig auch des materiellen Familienrechts, im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit erforderlich. Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Reformvorhaben.