Materielles Recht

Ist die Frage der internationalen Zuständigkeit geklärt, stellt sich die Frage nach dem anzuwendenden Recht. Die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts besagt noch nichts über das anzuwendende materielle Recht bezüglich bspw. der Scheidung bzw.

Unterhaltspflicht

ehelichen Güterrecht 

Versorgungsausgleich.