Elternunterhalt
In gerader Linie miteinander verwandte Personen (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sind nach geltendem Recht einander zum Unterhalt verpflichtet.
Leider häufen sich die Fälle, dass die Rente nicht ausreicht und Senioren im Alter unterhaltsbedürftig werden, was angesichts der Pflegekosten nicht wunder nimmt. Bedingt durch immer länger werdenden Ausbildungs- und Studienzeiten, können sich daher Paare mittleren Alters von zwei Seiten Unterhaltsforderungen ausgesetzt sehen. Zum einen dem Unterhaltsanspruch der Kinder, die aufgrund der noch andauernden Berufsausbildung noch nicht wirtschaftlich selbständig sind, zum anderem dem bedürftigen Eltern bzw. der öffentlichen Kassen, die mit Sozialleistungen in Vorschuss getreten sind.
Salopp ausgedrückt ist von der „sandwich generation“ die Rede, die von zwei Seiten belastet wird. Ob und in welcher Höhe Elternunterhalt geschuldet ist, hängt vom Einzelfall und den konkreten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen ab.
Wir ermitteln für Sie, auch schon vorsorglich, ob in Ihrem Fall mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist und welche Abwehrmaßnahmen zu Gebote stehen.