Der konstitutive Ehevertrag hat zum Ziel die Anpassungsprobleme zu mildern oder zu beseitigen, die sich durch ein zwar zukunftweisendes, aber noch nicht mit der Wirklichkeit kongruentem Unterhaltsrecht ergeben haben. Es gibt weder ausreichend Kinderbetreuungs - noch Arbeitsplätze, die das im Gesetz abgebildete Wunschszenario realistisch erscheinen lassen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die durch Billigkeitsregeln nur unscharf abgebildeten Rechte des potentiellen benachteiligten Ehepartners im Vorfeld der Krise durch notariell beurkundete und vollstreckungsfähige Vereinbarung zu sichern.
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