Gesetzliche Erbfolge

Sind Verfügungen von Todes wegenTestament oder Erbvertrag – nicht vorhanden, regelt sich die Erbfolge nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die gesetzliche Erbfolge stellt in den seltensten Fällen eine ideale Erbfolgeregelung dar, da das Gesetz mit Standardsituationen arbeitet, also Besonderheiten und individuelle Gegebenheiten oder subjektive Gesichtspunkte Ihrer spezifischen Familienkonstellation nicht berücksichtigen kann. Dann ist ein Testament oder auch ein Erbvertrag mit einer Fülle von Regelungsmöglichkeiten das Mittel der Wahl, um das gewünschte Ergebnis zu realisieren, Gerechtigkeit zu schaffen und vorsorglich Streit zu vermeiden, um die Familie trotz Erbe zusammenzuhalten. (Mehr zum Erbrecht)