Verfügungen von Todes wegen

Möchten Sie die Erbfolge individuell nach Ihrer familiären Situation und abgestimmt auf die konkreten Vermögenswerte gestalten, können Sie Ihren Willen mit einer Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments, ggf. Geschiedenentestaments, oder Erbvertrags regeln.