Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist als Verfügung von Todes wegen sowohl letztwillige Verfügung als auch Vertrag. Im Gegensatz zum Testament, das nur eine letztwillige Verfügung einer Person enthält, wird der Erbvertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem letztwillige Verfügungen getroffen werden, abgeschlossen.
Entscheidender Unterschied gegenüber dem Testament ist, dass Verfügungen, die vertraglich vereinbart werden, nicht einseitig geändert werden können, also für den Verfügenden bindend sind. Demgegenüber ist das Testament, handelt es sich nicht ausnahmsweise um ein gemeinschaftliches Testament, jederzeit frei widerrufbar.