Aufhebungsvereinbarung
Mit Abschluss eines Aufhebungsvertrages beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Über die bloße Beendigung hinaus können im Rahmen einer solchen Vereinbarung sämtliche Abwicklungsmodalitäten des Arbeitsverhältnisses geregelt und beweisbar schriftlich niedergelegt werden. Die Vorteile gegenüber einer arbeitgeberseitigen Kündigung liegen auf der Hand:
- Planungssicherheit
- eine unter Umständen zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung wird vermieden.
Wie zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollten auch bei seiner Beendigung über das Instrument eines Aufhebungsvertrages die umfangreich vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten wahrgenommen werden. Wir beraten Sie nicht nur über die verschiedenen Varianten und – nicht zuletzt im sozialrechtlichen Bereich – zahlreichen Fallstricke, sondern fertigen maßgeschneiderte Vereinbarungen für unsere Mandanten an.