Kündigungsrecht
Einen zentralen Bereich des Arbeitsrechts und die häufigste Ursache für gerichtliche Auseinandersetzungen bildet die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses, da die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und gerichtlicher Entscheidungen beeinflusst oder eingeschränkt werden.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, ist eine Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, also ihre Ursache nicht in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegt oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt ist.
Bestimmte Personengruppen, etwa Schwangere oder Schwerbehinderte, genießen zudem Sonderrechte, die zwingend beachtet werden müssen.
Gleiches gilt für gesetzliche, einzelvertragliche oder tarifvertragliche (Mindest-) Kündigungsfristen.
Wir beraten sie bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung, leiten die erforderlichen Schritte in die Wege und setzen Ihre Interessen und Ziele aussergerichtlich und im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch.