Betriebsübergang

Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Betriebes auf einen Dritten, etwa durch Veräußerung oder Schenkung, wirft zwangsläufig komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Gerade die Übertragung vor dem Hintergrund einer Krisensituation des Unternehmens hat oftmals einen Abbau des Personalbestandes oder zumindest die Anpassung der Arbeitsverhältnisse an die Bedürfnisse des (potentiellen) Erwerbers zur Folge.
Selbst für den Fall, dass sämtliche Arbeitsverhältnisse unverändert beibehalten werden können, müssen alle Arbeitnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 613a BGB) über Hintergründe und Konsequenzen des Betriebsübergangs schriftlich informiert werden.
Ausgehend von den tatsächlichen Verhältnissen und Ihren Vorstellungen entwickeln und bieten wir Ihnen zielführende und umsetzbare Lösungen, die wir professionell und verlässlich verwirklichen.