Mediation

Mediation hat den Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Standpunkte von Beteiligten eines Konflikts durch Unterstützung eines spezifisch ausgebildeten Dritten, des Mediators zum Ziel.
 
Anders als die gerichtliche Konfliktlösung, in der es immer Sieger und Verlierer gibt, schafft Mediation idealerweise die win - win Situation, da die von den Konfliktparteien selbst erarbeite Lösung auf Ihrer Akzeptanz beruht. Mediation ist zur Lösung aller Streitigkeiten geeignet und nicht auf das Familienrecht beschränkt,  Mediation ist gleichermaßen im Erbrecht oder bei Nachfolgeproblemen effektiv, auch im Wirtschaftsrecht wenden Streitparteien mit Erfolg Mediation an.

Im Idealfall erarbeitet der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten eine verbindliche, sämtliche Aspekte des Konflikts regelnde Vereinbarung, die im Familienrechtsstreit dem Gericht als den Streit abschließende Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt wird. 
 
Wie funktioniert Mediation / Prinzipien?

Zunächst ist die Mitwirkung sämtlicher am Konflikt Beteiligter erforderlich. Dem Mediator kommt die Aufgabe zu, als Unparteiischer die Kommunikation in Gang zu setzen, ggf. Kommunikationsprobleme auszuräumen, Anregungen und Ideen zu fördern, um die, dem Konflikt zugrundeliegenden Interessen offenzulegen und ggf. durch Transformation auf eine höhere Ebene zu überwinden. Der Mediator ist weder Entscheider, noch Berater, die Konfliktlösung selbst ist ausschließlich Sache der Beteiligten.
Mediation setzt auf die Selbstverantwortung der Beteiligten, sie ist freiwillig, die Lösung beruht auf Konsens. Die Verhandlungen sind streng vertraulich. Ist der Mediator zugleich Anwalt, unterliegt er zugleich den strengen Schweigeverpflichtungen seines Berufsrechtes. Auch der Anwaltsmediator agiert in dieser Funktion nicht als Interessenvertreter, sondern er ist beiden Beteiligten zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet.

Chancen der Mediation?

Mediation bietet die  Chance Verletzungen zu vermeiden, die als Folge streitiger gerichtlicher Auseinandersetzungen eintreten, Mediation kann auf außerjuristische Gesichtspunkte Rücksicht nehmen, etwa die Familie und die Kinder, Mediation bietet die Aussicht auf das Fortbestehen von Familienbeziehungen auch nach der Scheidung. Diese Erkenntnisse hat sich der Gesetzgeber zu eigen gemacht und in § 135 FamFG den Familiengerichten vorgeschrieben, den Beteiligten eines Rechtsstreites eine außergerichtlichen Beratung über Mediation in Anspruch zu empfehlen.
 
Mediator oder Anwaltsmediator?

Die Aufgabe ist für beide gleich, auch der Anwaltsmediator ist Mediator, er hat keine Sonderfunktion. Er kennt aber aus seiner anwaltlichen Tätigkeit Chancen und Risiken streitiger Entscheidungen, er kennt sich in rechtlich komplexen Sachverhalten aus und er kann das Verhandlungsergebnis mit den Beteiligten zum unterschriftsreinen Vertrag formulieren. Demgegenüber wird der psychologisch vorgebildete Mediator die bessere Wahl für Konflikte dieses Hintergrunds sein.

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