Schlichtung

Wollen oder können sich die Konfliktparteien über eine Streitfrage, etwa ein Rechtsproblem, das einer Lösung im Wege steht, nicht verständigen, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Person, die das Vertrauen beider Parteien genießt, beispielsweise auch den Mediator zu verständigen, der von beiden berufen wird, einen begründeten Lösungsvorschlag zu erarbeiten, an den aber, anders als bei einem Schiedsgerichtsverfahren die Streitparteien nicht gebunden sind.
Anmeldungen über die Geschäftsstelle des Deutschen Familienrechtsforums e.V.