Schiedsgericht
Die Zivilprozessordnung die das schiedsgerichtliche Verfahren regelt, sieht vor, dass Rechtsstreitigkeiten über zivilrechtliche Fragen, ausgenommen die Scheidung selbst, auch von einem von den Parteien gewählten Schiedsrichter rechtsverbindlich entschieden wird. Das Verfahren gehört nicht zu den klassischen Methoden alternativer Konfliktregelung, sondern ist Ausdruck verstärkter Parteidisposition bei justizförmig ausgebildeten Verfahren. Aus der Entscheidung kann nach Vollstreckbarerklärung auch vollstreckt werden.
Das Verfahren ist nicht öffentlich, es bietet den Vorteil, durch familien- und erbrechtlich erfahrene Schiedsrichter rasch und kostengünstig zu rechtswirksamen Entscheidungen zu kommen.