Schnittstelle Steuerrecht

Familienrecht zu betreiben heisst über valide Kenntnisse im Steuerrecht zu verfügen, um sämtliche Rechtswirkungen in allen Bereichen dieser komplexen Materie beurteilen zu können.

Keine Unterhaltsberechnung ist ohne Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften durchzuführen, keine Vermögensauseinandersetzung ist ohne Berücksichtigung steuerrechtlicher Folgen zu gestalten. Das gleiche, wenn nicht in verstärktem Maße, gilt für das Erbrecht und sämtliche  erbrechtlichen Verfügungen, deren  ertragssteuerliche und erbschaftsteuerliche Vorgaben vorausschauend zu berücksichtigen sind. Eine Regelung der Nachfolge in Familienunternehmen  ist ohne Kenntnis des Steuerrechts  völlig undenkbar. 

Die im Familien- und Erbrecht tätigen Anwälte verfügen deshalb über Kenntnisse nicht nur auf den in Ihrem Rechtgebiet auftretenden steuerrechtlichen Problemen, sondern  über vertiefte Kenntnisse  in den spezifischen Schnittstellen zum Steuerrecht. Sollten sich im Ein-zelfall spezifische Problemstellungen ergeben, kooperieren  wir mit in diesen Spezialfragen ausgewiesenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.