Wie wir Ihr geistiges Eigentum schützen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Markenrecht, Designrecht (Geschmacksmuster), Urheberrecht und Wettbewerbsrecht - national und international und bieten Ihnen:
- Beratung und Vertretung von der Konzeption – Recherche – Anmeldung – Eintragung bis zur Überwachung/Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte
- die gerichtliche Durchsetzung dieser Rechte einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes durch einstweilige Verfügungen und/ oder Strafanzeigen zur Beschlagnahme von Beweismitteln und/ oder gefälschter Ware.
- Beratung, Formulierung und Gestaltung von Maßnahmen im vertraglichen Know-how-Schutz.
- Organisationsberatung und Durchführung von Ermittlungen zur beweissicheren Überführung mit Mitteln der IT-Forensik.
Für alle Schutzrechte gilt gleichermaßen:
1. Was schützt welches Schutzrecht?
2. Recherche von Schutzrechten
Wir stehen Ihnen bei der Konzeption von Schutzrechten so früh wie möglich zur Seite. Wir prüfen, ob das gewünschte Schutzrecht überhaupt eingetragen werden kann. Das Wort Diesel ist für Kraftstoffe nicht schutzfähig. Für Kleidung sieht die Sache anders aus.
Recherchen, ob ältere Rechte Dritter der geplanten Eintragung entgegenstehen, sind meist notwendig. Stellt sich heraus, dass ältere Rechte identisch oder ähnlich vorhanden sind, muss überprüft werden, wie man einen Konflikt vermeiden kann.
So können wir Ihnen bei der Schutzrechtsrecherche helfen3. Marken und Design: Anmeldung und Eintragung
4. Marken und Design: Überwachung und Aufrechterhaltung
5. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / IT-Forensik
Der vertragliche Know-how Schutz beugt vor. Geschützt werden müssen Geschäftsdaten, Rezepturen, technisches Verfahrenswissen, Kundenlisten, Lieferantenadressen und vieles mehr. In diesen Bereichen fehlt es oft am vorbeugenden Schutz. Kommt es zu unlauteren, oder strafrechtlich verfolgbaren Rechtsverletzungen durch Mitarbeiter/Konkurrenten, müssen firmeninterne Ermittlungen schnell und beweissicher durchgeführt werden können.
Was ist IT-Forensik?