Marken und Design: Anmeldung und Eintragung für Deutschland und die EU

Der Anmeldetag eines Schutzrechts entscheidet im Streitfall meist „wer zuerst kommt!“. Es geht um die Priorität eines Rechts im Streitfall. Marken und Design können in einem staatlichen Anmeldungs- und Eintragungsverfahren registriert werden(Registerrechte). Mit der Anmeldung wird die Priorität eines Schutzrechts begründet. Erfolgt eine Eintragung kann der Schutzrechtsinhaber aus seinem Recht gegen Rechtsverletzungen durch Dritte vorgehen. Der Inhaber erhält eine staatliche Urkunde über die Schutzrechtsgewährung.

Daher ist bei jeder Schutzrechtsberatung die Prüfung, ob ein Registerrecht beantragt werden kann, von zentraler Bedeutung.

Amtliche Register für Schutzrechte im nicht-technischen Bereich gibt es ...

... in Deutschland für:

  • Marken
  • Geschmacksmuster (Design)
  • Urheberrecht (nur für anonyme/pseudonyme Werke)

... in der EU für:

  • Marken
  • Design (RCD)
Es gibt nicht-technische Schutzrechte, für die kein förmliches, staatliches Anmelde- und Eintragungsverfahren zur Verfügung steht. In Deutschland gibt es z.B. kein amtliches Register für Urheber(ausgenommen anonyme Werke). Wir beraten Sie, welche Schutzmöglichkeiten durch nicht amtliche Hinterlegungen bestehen.

Marken: Anmeldeverfahren Deutschland - Bis zur Eintragung

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) läuft das Verfahren wie folgt ab: Anmeldung – Eintragung – Widerspruchsverfahren. Das bewirkt eine schnelle Eintragung mit nach geschaltetem Widerspruchsverfahren.

Verfahrensdauer bis zur Eintragung: Eilanmeldung 2 bis 3 Monate, Normalanmeldung ca. 6 Monate. 

Marken: Anmeldeverfahren Deutschland - Nach der Eintragung

Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Markeneintragung können Dritte Widerspruch einlegen. Berechtigt dazu sind Inhaber älterer Marken. Ab 01.10.2009 gilt für danach angemeldete Marken: Auch Inhaber von älteren Unternehmensnamen/Werktiteln(Geschäftliche Bezeichnungen) können, ohne beim DPMA eingetragen zu sein, Widerspruch einlegen! Wird ein Widerspruch eingelegt, ist die Dauer des Verfahrens kaum kalkulierbar! Solange ein Widerspruchsverfahren läuft, besteht die Gefahr, das erteilte Markenrecht wieder zu verlieren. 

Kosten des Widerspruchs: Amtliche Kosten: € 120.-
Jeder bezahlt in der Regel seine Kosten selbst.

Marken: Anmeldeverfahren EU Gemeinschaftsmarke

Die EU Gemeinschaftsmarke wird beim EU Markenamt in Spanien angemeldet. Das Verfahren verläuft anders als in Deutschland: Anmeldung – Veröffentlichung – Widerspruchsverfahren – Eintragung.

Verfahrensdauer bis zur Eintragung: Nicht unter 12 Monaten

Das EU Markenamt bietet amtliche Markenrecherchen gegen Aufpreis (€ 144,-) an. Diese Recherche liefert Trefferlisten ohne rechtliche Bewertung nur für 12 von 27 EU Ländern. RVR bietet dagegen für alle Mitgliedsländer eine Markenrecherche und Markenüberwachung nicht nur als Trefferliste, sondern mit rechtlicher Bewertung der Kollisionsgefahren an.
 
Kosten des Widerspruchs EU: Amtliche Kosten € 350.-. Wer verliert bezahlt in der Regel auch die gegnerischen Anwaltskosten.  

Design: Anmeldeverfahren Deutschland DE

Im Unterschied zu Marken ist Zuwarten mit einer Anmeldung eines Geschmacksmusters(Design) gefährlich. Geschützt werden kann nur ein neues Design. Also Anmeldung so schnell wie möglich! Schutzdauer höchstens 25 Jahre.

Der Schutz von Design wird beim DPMA zur amtlichen Registrierung angemeldet. Es ist möglich, eine Sammelanmeldung einzureichen, d.h. dass mehrere Varianten (bis zu 100) des Musters in einer Anmeldung zusammengefasst werden können. Das Design muss Eigenart aufweisen und zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Dies wird aber bei der Design Eintragung nicht amtlich geprüft.

RVR Rechtsanwälte bietet Designrecherchen eingeschränkt auf die Suche nach Design Inhabern an. Damit kann man die Schutzrechte der Konkurrenz analysieren.

Design: Anmeldeverfahren EU

Für die ganze EU kann man mit einer Anmeldung beim EU Markenamt das Europäische Geschmacksmuster registrieren lassen. Auch hier gilt: Zuwarten mit der Anmeldung ist gefährlich. Geschützt ist nur ein neues Design. Es ist möglich, eine Sammelanmeldung (ohne Beschränkung der Zahl der Varianten) einzureichen. Die Eintragung eines EU Design ist kostengünstig (Einzelanmeldung € 350), schnell und unkompliziert. Durchschnittlich ca. sechs Wochen, in unkomplizierten Fällen innerhalb weniger Tage. Das EU Design muss Eigenart aufweisen und zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Dies wird bei der EU Design Eintragung nicht amtlich geprüft. Schutzdauer höchstens 25 Jahre.
 
RVR Rechtsanwälte bietet EU Designrecherchen eingeschränkt auf die Suche nach EU Design Inhabern an. Damit kann man die Schutzrechte der Konkurrenz analysieren. 

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