Geschädigtenvertretung

Wird das Unternehmen trotz aller internen oder externen Vorsorgemaßnahmen Opfer krimineller Handlungen, steht die Realisierung von Ansprüchen gegen den Täter im Raum.
 
Steigende Fallzahlen im Bereich der gewinnorientierten Straftaten und einem Dunkelfeld kaum bekannten Ausmaßes, haben staatlicherseits zu verstärkten Aktivitäten im Bereich der Vermögensabschöpfung geführt. So hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (RückVermabschStG) vom 24.10.2006 durch Modifizierung des § 111 i StPO die Rechte der Geschädigten gestärkt und einen ausreichenden zeitlichen Rahmen für die Geltendmachung und Realisierung von Ersatzansprüchen durch Schaffung und Vollziehung zivilrechtlicher Zahlungstitel geschaffen.
 
Ungeachtet des staatlichen Zugriffes sind die Geschädigten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem sichergestellten Vermögen aber auf den Zivilprozessweg verwiesen. RVR Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bis zur Erwirkung eines Titels und der nachfolgenden Vollstreckung mit unserer spezialisierten Zivilprozess-und Vollstreckungsabteilung zur Verfügung.

Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beraten wir über die besonderen Möglichkeiten einer nach dem Strafrecht möglichen Entziehung von durch Straftaten erlangter Vermögensvorteile im Ermittlungsverfahren und bei verurteilten Tätern (Vermögensabschöpfung und Rückgewinnungshilfe). 

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