Compliance

Immer wichtiger im Rechtsverkehr

Für Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform einer AG, vor allem auch für GmbHs die international tätig sind, wird die Einhaltung von Standards und Regelwerken immer wichtiger.Viele Unternehmen machen immer häufiger die Erfahrung, dass für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen immer häufiger die Frage nach der Konferenz aufgeworfen wird. Auch der Deutsche Gesetzgeber konnte sich den internationalen Trend nicht verschließen und fordert in zunehmenden Maße die Einhaltung verbindlicher Standards. Im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen wird der Nachweis vom Bestehen entsprechender Regelwerks immer mehr zum Standard.

Was versteht man unter Compliance?

Un­ter Com­pli­an­ce ver­steht man die Ein­hal­tung von in­ter­na­tio­na­len und na­tio­na­len Ge­set­zen und Richt­li­ni­en, wie SOA, Kon­TraG, DCGK Bil­ReG, Bil­KoG, BilMoG, MA­Risk, aber auch frei­wil­li­ge Re­gel-​ und Kon­troll­sys­te­me, um nur ei­ni­ge Bei­spie­le auf­zu­zei­gen. Pflicht der Un­ter­neh­mens­lei­tung, ob Vor­stand oder Ge­schäfts­füh­rer ist es, al­le not­wen­di­gen Maß­nah­men zu ver­an­las­sen, um prä­ven­tiv Ver­stö­ße ge­gen dar­aus re­sul­tie­ren­de Ver­pflich­tun­gen zu un­ter­bin­den. Schon dann, wenn dem Ma­nage­ment ein Un­ter­las­sen von Maß­nah­men durch un­zu­rei­chen­de Com­pli­an­ce­or­ga­ni­sa­ti­on vor­ge­wor­fen wer­den kann, kann die per­sön­li­che Haf­tung be­grün­den, wie meh­re­re Bei­spie­le in jüngs­ter Zeit zei­gen.

Was ist Compliance?

Com­pli­an­ce­sys­te­me sind Or­ga­ni­sa­ti­ons­maß­nah­men, die das recht­mä­ßi­ge, ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te und nach­hal­ti­ge Han­deln ei­nes Un­ter­neh­mens so­wie sei­ner Or­ga­ne und Mit­ar­bei­ter ge­währ­leis­ten sol­len. Com­pli­an­ce/Über­wa­chung ist Ele­ment ei­ner ord­nungs­ge­mä­ßen Un­ter­neh­mens­füh­rung.

Ziel von Compliance

Vor­ran­gi­ge Zie­le von Com­pli­an­ce sind Ri­si­komi­ni­mie­rung, Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung und Ef­fek­ti­vi­täts­stei­ge­rung, was mit­tel­bar zu ei­nem wirt­schaft­li­chen Nut­zen für das Un­ter­neh­men durch Ver­mei­dung von Kos­ten, ins­be­son­de­re durch Schä­den, ord­nungs­recht­li­chen Maß­nah­men wie Buß­geld­zah­lun­gen oder Image­schä­den füh­ren kann.

Einrichtung eines Compliancesystems

Com­pli­an­ce be­ginnt mit der Iden­ti­fi­ka­ti­on von Ri­si­ken, dem Auf­bau ei­nes in­ter­nen In­for­ma­ti­ons­sys­tems, der Schaf­fung von in­ter­nen und ex­ter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­te­men, so­wie der Er­rich­tung und Un­ter­hal­tung ei­nes in­ter­nen Kon­troll­sys­tems (IKS) durch Be­stel­lung ei­nes Com­pli­an­ce of­fi­cers, der für die Ent­wick­lung von Kon­troll­ver­fah­ren, Mel­de­sys­te­men (Whist­leb­lo­wing) und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ab­läu­fen ver­ant­wort­lich ist. Im Hin­blick auf die Sen­si­bi­li­tät und Ef­fi­zi­enz von Mel­de­sys­te­men, sind An­ge­hö­ri­ge rechts­be­ra­ten­der Be­ru­fe, die der be­ruf­li­chen Schwei­ge­ver­pflich­tung un­ter­lie­gen we­gen des Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­rechts ge­gen­über be­triebs­in­ter­nen Lö­sun­gen be­son­ders aus­ge­wie­sen.

RVR hilft Ihnen diese Vorgaben zu erfüllen. In Seminaren und work-shops unterrichten wir Unternehmer über die grundsätzlichen Erfordernisse und Maßnahmen zum Aufbau eines betriebsinternen Regelwerkes, das wir auch nach einer umfassenden Analyse in Ihrem Betrieb einrichten.

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