Compliance
Immer wichtiger im Rechtsverkehr
Für Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform einer AG, vor allem auch für GmbHs die international tätig sind, wird die Einhaltung von Standards und Regelwerken immer wichtiger.Viele Unternehmen machen immer häufiger die Erfahrung, dass für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen immer häufiger die Frage nach der Konferenz aufgeworfen wird. Auch der Deutsche Gesetzgeber konnte sich den internationalen Trend nicht verschließen und fordert in zunehmenden Maße die Einhaltung verbindlicher Standards. Im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen wird der Nachweis vom Bestehen entsprechender Regelwerks immer mehr zum Standard.
Was versteht man unter Compliance?
Unter Compliance versteht man die Einhaltung von internationalen und nationalen Gesetzen und Richtlinien, wie SOA, KonTraG, DCGK BilReG, BilKoG, BilMoG, MARisk, aber auch freiwillige Regel- und Kontrollsysteme, um nur einige Beispiele aufzuzeigen. Pflicht der Unternehmensleitung, ob Vorstand oder Geschäftsführer ist es, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um präventiv Verstöße gegen daraus resultierende Verpflichtungen zu unterbinden. Schon dann, wenn dem Management ein Unterlassen von Maßnahmen durch unzureichende Complianceorganisation vorgeworfen werden kann, kann die persönliche Haftung begründen, wie mehrere Beispiele in jüngster Zeit zeigen.
Was ist Compliance?
Compliancesysteme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln eines Unternehmens sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen. Compliance/Überwachung ist Element einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung.
Ziel von Compliance
Vorrangige Ziele von Compliance sind Risikominimierung, Effizienzsteigerung und Effektivitätssteigerung, was mittelbar zu einem wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen durch Vermeidung von Kosten, insbesondere durch Schäden, ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Bußgeldzahlungen oder Imageschäden führen kann.
Einrichtung eines Compliancesystems
Compliance beginnt mit der Identifikation von Risiken, dem Aufbau eines internen Informationssystems, der Schaffung von internen und externen Kommunikationssystemen, sowie der Errichtung und Unterhaltung eines internen Kontrollsystems (IKS) durch Bestellung eines Compliance officers, der für die Entwicklung von Kontrollverfahren, Meldesystemen (Whistleblowing) und Kommunikationsabläufen verantwortlich ist. Im Hinblick auf die Sensibilität und Effizienz von Meldesystemen, sind Angehörige rechtsberatender Berufe, die der beruflichen Schweigeverpflichtung unterliegen wegen des Zeugnisverweigerungsrechts gegenüber betriebsinternen Lösungen besonders ausgewiesen.
RVR hilft Ihnen diese Vorgaben zu erfüllen. In Seminaren und work-shops unterrichten wir Unternehmer über die grundsätzlichen Erfordernisse und Maßnahmen zum Aufbau eines betriebsinternen Regelwerkes, das wir auch nach einer umfassenden Analyse in Ihrem Betrieb einrichten.
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