Wirtschaftskriminalität Geschädigtenvertretung
Die Schwierigkeit, Art und Umfang der Wirtschaftskriminalität überhaupt erfassen zu können, liegt darin, dass Wirtschaftsdelikte meist nicht zur Anzeige gebracht werden. Die polizeilichen Statistiken lassen daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß zu. Schätzungen zufolge liegt die Dunkelziffer bei bis zu 80 Prozent.
Die Gründe sind hinlänglich bekannt: Die geschädigten Unternehmen fürchten in den meisten Fällen Image- und Reputationsverluste, so dass häufig die interne Schadensbegrenzung an erster Stelle steht. In diesen Fällen kann die Einführung eines umfassenden Compliance-Systems eine aussichtsreiche Alternative darstellen, mit dessen Hilfe sich das Unternehmen zumindest für die Zukunft vor Straftaten schützen kann.
Handelt es sich dagegen bei den betroffenen Geldern um „Schwarzgelder“ oder anderweitig inkriminierte Finanzmittel, überwiegt meist die Furcht vor einem Konflikt mit Behörden, insbesondere Steuerbehörden. Von einer Anzeigenerstattung wird häufig abgesehen.
Wie aktuelle Verfahren im Banken- und Finanzsektor zeigen, werden diese oftmals jedoch durch Hinweise anonymer Insider – und damit ohne Einflussmöglichkeit des Unternehmens - ausgelöst. Insbesondere im Bereich Korruption ist in den vergangen Jahren der Anteil an Verfahren, die auf Grund anonymer Hinweise eingeleitet wurden, gestiegen. Beispielhaft sei hier das Korruptionsverfahren gegen SIEMENS-Mitarbeiter genannt.
Als Folge dieses Verfahrens führte SIEMENS ein umfassendes Compliance-System ein. Es ist aus Sicht eines Unternehmens zu hoffen, dass durch solche Sensibilisierungsmaßnahmen zukünftig sowohl straf- als auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen von vornherein vermieden werden können. Denn hierdurch werden nicht nur wichtige Ressourcen und Kräfte gebunden, sondern gerade durch die Personal- und Mittelbindung wird das Unternehmen in den Kernkompetenzen empfindlich geschwächt.
Neben den „klassischen“ Wirtschaftsdelikten – Korruption, Betrug und Untreue – nimmt die Gefahr der Ausspähung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu und daher in den polizeilichen Statistiken zunehmend Raum ein. Das Unternehmen kann diesem steigenden Gefahrenpotential mit Maßnahmen der sogenannten IT-Forensik effektiv entgegentreten, indem sensible Unternehmensdaten durch das unter-nehmensinterne Aufspüren und Beseitigen potentieller Schwachstellen geschützt werden. Wird ein Unternehmen trotz aller Sicherungsmaßnahmen Opfer wirtschaftskrimineller Angriffe, sollte diese bedauerliche Tatsache zugleich auch als Chance gesehen werden.
Auf die Ermittlungsmaßnahmen der staatlichen Strafverfolgungsbehörden kann das Unternehmen zwar nur eingeschränkt bzw. keinen Einfluss nehmen. Allerdings kann das geschädigte Unternehmen die staatlichen Sicherungsinstrumentarien im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungs-hilfe nutzen. Hierbei sichert der Staat zu Gunsten des geschädigten Unternehmens die beim Tatbeteiligten oder Dritten aufgefundenen Vermögenswerte, um dem geschädigten Unternehmen eine Schadens-wiedergutmachung ganz oder zumindest teilweise zu ermöglichen. Das Unternehmen befindet sich dann in der komfortablen Situation, vor allen anderen – nicht von der Tat betroffenen - Gläubigern des Tatbeteiligten, Befriedigung aus dem gesicherten Vermögen zu erlangen. Diese Möglichkeit sollte man nicht ungenutzt lassen!
RVR RECHTSANWÄLTE berät und vertritt Sie kompetent sowohl auf den Gebieten Compliance und IT-Forensik, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Rückgewinnungshilfe.
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Rechtsanwalt Michael Schill, RVR RECHTSANWÄLTE.
Dipl.Rpfl.(FH) Doreen Jendrzey, RVR RECHTSANWÄLTE
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