Übersicht über die Schutzrechte

Auf unserer Homepage haben wir Informationen zu verschiedenen Schutz- und Markenrechten zusammengestellt.

 Details können Sie hier abrufen

Rechte registrieren lassen!

Für amtliche Registerrechte spricht: die Anmeldung markiert den Zeitpunkt der Rechtentstehung amtlich. Ohne amtliche Registeranmeldung können im Einzelfall Beweisprobleme entstehen.

Amtlich registrierte Schutzrechte werden staatlich durch Gesetze gegen verwechselbare oder identische jüngere Kennzeichen oder Muster geschützt. Egal wie groß oder klein Ihr Unternehmen ist. Der Schutz gilt räumlich im gesamten Staatsgebiet in dem das Schutzrecht national registriert worden ist. Die EU gilt für EU-Schutzrechte als ein Territorium. Eine Registrierung genügt für alle Staaten der EU. EU-Schutzrechte werden nach ihrer Registrierung automatisch auf neue EU-Mitglieder ausgedehnt. 

Beratungsangebot

Nutzen Sie dazu unser Beratungsangebot oder zunächst, wenn Sie sich noch nicht über das Schutzrecht im Klaren sind, den nachfolgenden Beratungsassistenten.

Weitere Beratungen

Nutzen Sie auch unseren Beratungsassistenten, der bei nicht-technischen Schutzrechten in nur 3 Schritten das passende Beratungsangebot für Sie ermittelt.

Go Ahead!

Ich möchte gleich durchstarten und zum MarkenChecker!
 
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