Worte und Slogans

Worte oder Slogans, Zahlen, Abkürzungen, Einzelbuchstaben und eventuell auch Sonderzeichen können egal in welcher Sprache als Registermarke in Deutschland, in der EU oder darüber hinaus eingetragen werden. Die Marke ist das einzige amtliche Registerrecht mit unbegrenzter Schutzdauer (alle 10 Jahre muss eine Verlängerungsgebühr bezahlt werden).
 
Wortmarken bieten den am weitest gehenden rechtlichen Schutz. Geschützt ist eine Buchstabenfolge, egal ob in großen oder kleinen Buchstaben, egal in welcher Farbe. Wer seine Marke mit grafischen Verzierungen oder in ganz bestimmten Farben anmelden will schränkt seine rechtlichen Möglichkeiten ein, oft ohne darüber sich im Klaren zu sein.
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