Firmenname

Der Schutz des Firmennamen wird bei Gründung einer Firma oft nicht in Erwägung gezogen. Scheinbar ist der Firmenname durch die Registrierung im Handelsregister oder bei der Gewerbeanmeldung geschützt. Das ist unrichtig!
 
Der Schutz des Firmennames entsteht durch die Aufnahme der Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn er unterscheidungskräftig ist.
 
Es ist sicherer, den Firmennamen von Anfang an auch als Registermarke beim DPMA als Marke anzumelden und registrieren zu lassen, weil damit zweifelsfrei die Entstehung des Schutzes durch den Anmeldetag beim DPMA bewiesen werden kann. Nur so ist von Anfang an auch sicher gestellt, dass der Schutz in ganz Deutschland gilt.

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