Marken für Ärzte

Immer häufiger schließen sich Ärzte zu Gemeinschaftspraxen zusammen und machen von den erweiterten, durch das Standesrecht jetzt zulässigen Werbemöglichkeiten Gebrauch. Dann stellt sich im Wettbewerb mit anderen Akteuren auf dem Gesundheitsmarkt zunehmend die Frage:
 
Wie
  • erreicht man Unterscheidung
  • bildet man Vertrauen
  • schafft man Werterhöhung
  • erreicht man Aufmerksamkeit

Diese Fragen kennzeichnen vier Ziele einer Markenanmeldung und beschreiben die Kernfunktionen einer Marke. Die Eintragung einer Registermarke beim Deutsche Patentamt (DPMA) schützt und unterstützt diese Kernfunktionen. Das DPMA hat dafür die Klasse 44 „Dienstleistungen eines Arztes“ vorgesehen.
 
Wenn Sie beabsichtigen, diese wirtschaftlich attraktive Möglichkeit zu nutzen, sind wir gerne bereit, Ihnen die ersten Schritte in die faszinierende Welt des Marketing und der Werbung zu erleichtern. Zu diesem Zweck haben wir für Sie ein Paket zusammengestellt, welches eine solide markenrechtliche Beratung, die Anmeldung und Markenüberwachung für 1 Jahr beinhaltet.
 
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