Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Unternehmen und Verbraucher gegen unlautere oder irreführende geschäftliche Handlungen anderer Marktteilnehmer in Deutschland.
 
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen und Problemstellungen dieses Rechtsgebietes, insbesondere in denjenigen Bereichen des UWG, die dem Schutz der unternehmerischen Leistungen dienen, aber keinen Schutz durch gesonderte gesetzliche Schutzrechte wie z.B. Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht oder Patentrecht erhalten können. Damit sind die unlautere Nachahmung von Produktgestaltungen, irreführende Produktbezeichnungen von Waren oder Dienstleistungen durch Konkurrenten oder der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemeint.

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