Leistungen für Krankenhäuser

Krankenhausträger unterstützen wir gerichtlich und außergerichtlich bei der Abwehr von Ansprüchen wegen ärztlicher Kunst- bzw. Pflegefehler sowie im Krankenhausfinanzierungsrecht sowie im Pflegesatzverfahren.
 
Wir überprüfen Wahlleistungsvereinbarungen auf ihre Wirksamkeit und setzen Honorarforderungen aus Wahlleistungen notfalls im Klageverfahren durch. Wir beraten Krankenhausträger über neue Versorgungsstrukturen wie medizinischen Versorgungszentren und integrierte Versorgung.
 
Für Chefärzte bieten wir ein breites Spektrum von Leistungen angefangen vom Arbeitsrecht bis zur Realisierung Ihrer Privatliquidationen.
Medizinrecht

Für Krankenhäuser haben wir einen speziellen Work-flow für den Einzug der Patienten-Zuzahlungen entwickelt.
 Zuzahlungsinkassoverfahren nach §43b III SGB V.