Anhörung Praxisgebühr

Sie haben ein Schreiben von uns bekommen und fragen sich, ob das alles mit rechten Dingen zugeht? Wir geben Ihnen in dieser Info die Antworten auf Ihre Fragen.
 

Auftrag

RVR Rechtsanwälte sind von diversen regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) beauftragt, ausstehende Zahlungen der Praxisgebühr anzumahnen.
 

Hintergründe

Bei der Praxisgebühr handelt es sich um eine Zuzahlung, die nach § 28 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) seit dem 01.01.2004 von jedem gesetzlich Versicherten über 18 Jahren einmal pro Quartal, in dem er ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nimmt, bezahlt werden muss. Die Praxisgebühr steht der jeweiligen Krankenkasse zu. Sie wird an den behandelnden Arzt oder Therapeuten bezahlt und an die Krankenkasse weitergeleitet. Die KVen sind das Bindeglied zwischen den Ärzten und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen. Sie sind verpflichtet, die Praxisgebühr zu erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten.
 

Ablauf

RVR Rechtsanwälte bekommt die Daten von den Kassenärztlichen Vereinigungen, die wiederum von den Ärzten bei der Quartalsabrechnung übermittelt wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen verfügen wir ausschließlich über jene Daten, die auf dem Anschreiben aufgedruckt sind. Deshalb können Ihnen nicht genauer sagen, bei welchem Arzt Sie waren oder warum Sie dort behandelt wurden. Wir können und dürfen auch auf Ihren Wunsch hin nicht direkt mit Ihrem Arzt kommunizieren. Ihre Fragen kann auch nicht die KV, sondern ausschließlich Ihr damals behandelnder Arzt oder Ihre Krankenkasse beantworten.
 
Wir erheben keine zusätzlichen Gebühren und es erfolgt kein Schufaeintrag für Sie.
 

Irrtümer

Da die Datensätze in den Arztpraxen von Menschen erfasst werden, können Fehler entstehen und Sie irrtümlich angeschrieben worden sein. In diesem Fall senden Sie uns einfach einen Zahlungsbeleg der Praxisgebühr in Form einer Kopie der Quittung oder der Überweisung zu. Wenn Sie befreit sind oder waren, senden Sie uns eine Kopie Ihres Befreiungsausweises zu. Wir benötigen in jedem Fall einen Beleg für die Zahlung oder Befreiung, um den Fall einzustellen. Sollte Ihnen diese Bestätigung nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich deshalb bitte an den entsprechenden Arzt oder Ihre Krankenkasse.
 

Datenschutz

Wir sind im Umgang mit Sozialdaten geschult und datenschutzrechtlich, sowie nach ISO 9000, zertifiziert.
Sobald der Fall abgeschlossen ist, werden Ihre Daten nach der gesetzlichen Frist bei uns vollständig gelöscht.
 

Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
 
Sie können sich telefonisch rund um die Uhr weitere Infos zu den einzelnen Erhebungsgrundlagen der Praxisgebühr anhören. Folgen Sie einfach dem Menü unter der im Anschreiben angegebenen Rufnummer. Persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen über die gleiche Rufnummer von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 zur Verfügung. Alternativ können Sie auch unser Internetportal für verschlüsselte Benachrichtigungen nutzen, oder schreiben Sie uns eine EMail. Alle Kontaktdaten und -möglichkeiten finden Sie in unserem Anschreiben.