Arbeitsrecht für Ärzte

Nicht nur in der niedergelassenen Praxis, sondern auch in der Klinik stellen sich arbeitsrechtliche Probleme. Wir beraten und vertreten daher neben den niedergelassenen Ärzten als Arbeitgeber auch den Chefarzt oder nachgeordnete Ärzte als Arbeitnehmer.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet in diesem Bereich die Gestaltung von Personalverträgen, insbesondere von Chefarztverträgen und, als besonderer Service, deren laufende Überpüfung und Anpassung. Dabei können wir Ihnen dank unserem arbeitsrechtlichen know-how und unserer Branchenkenntnis (etwa die einschlägigen tarifrechtlichen Bestimmungen, auch im öffentlichen Dienst) nicht nur sachgerechte Lösungswege aufzeigen, mit dem Ziel, lange und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, sondern diese auch sofort umsetzen. Selbstverständlich nutzen wir in diesem Bereich die Kompetenz unserer Steuerrechtsabteilung der Kanzlei, so dass Sie auch insoweit auf der sicheren Seite sind.

Dort wo unvermeidlich, übernimmt unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Vertretung vor den Arbeitsgerichten.