Arztstrafrecht
Schon lange ist das Arztstrafrecht nicht mehr nur überwiegend auf Behandlungsfehler bzw. ärztliche Kunstfehler beschränkt. In letzter Zeit treten vielmehr verstärkt Betrugstatbestände (Kassenbetrug/ Abrechnungsbetrug/ Betrug zu Lasten der GKV) in den Focus des Arztstrafrechts. Aber auch weitere Problemfelder können im Bereich des Arztstrafrechts enden, bspw. Werbemaßnahmen von Arzneimittelherstellern, die mit der Annahme geldwerter Vorteile durch den Arzt verbunden sind, undurchsichtige Beraterverträge etc. bewegen sich häufig im Grenzbereich zum Arztstrafrecht. Mittlerweile werden ganze Dezernate bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet, die Fälle ärztlichen Abrechnungsbetruges ermitteln und verfolgen sollen.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass schon ein Ermittlungsverfahren häufig existenzgefährdend, manchmal sogar existenzvernichtend für den Arzt sein kann. Hinzu kommen die psychischen und physischen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt.Da gerade der Arzt nicht zuletzt von seinem guten Ruf lebt, können auch bloße, bei näherer Betrachtung völlig haltlose Vorwürfe Karriere und Existenz nachhaltig schädigen. Umso wichtiger ist es, bei einem im Raum stehenden Vorwurf sofort kompetenten juristischen Rat bei einem im Arztstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Auf Grund der existenziellen Bedeutung solcher Verfahren, ist es zudem überaus wichtig, rechtzeitig durch eine klar strukturierte Öffentlichkeitsarbeit klare Aussagen zu treffen um dauerhafte Imageschäden zu vermeiden.
Auch hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.