Chefarztrecht

Die Beratung bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragen im Krankenhaus gehört bei uns ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Gestaltung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal im niedergelassenen Bereich.
Bei der Gestaltung und Auslegung von Anstellungs-, Dienst-, Belegarzt-, Honorararzt- und Konsiliararztverträgen steht die besondere standesrechtliche Stellung des Arztes im Vordergrund. Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und zur Vermeidung von Streitigkeiten gilt es darüber hinaus, die kritischen Punkte klar und eindeutig vertraglich zu regeln. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich bildet dabei die Beratung von Chefärzten bei der Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen. Ebenso unterstützen wir Sie bei speziellen Rechtsfragen der Privatliquidation, der Nebentätigkeitserlaubsnis, der Wirksamkeit von Anpassungs- und Entwicklungsklauseln und bei Fragen zur Kostenerstattung.