Datenschutz in der Arztpraxis

Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder der ärztlichen Schweigepflicht hat für Ärzte und Mitarbeiter schwerwiegende Konsequenzen von der Verpflichtung zum Schadenersatz bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Wenn Sie nicht gerade zu den wenigen Ärzten gehören, die die Zeit haben, sich eingehend mit den zahlreichen und komplexen Vorschriften zu beschäftigen, helfen wir Ihnen gerne, den Datenschutz in Ihrer Praxis in den Griff zu bekommen.

Wir erstellen und implementieren ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtetes Datenschutzkonzept, das nicht nur die Einhaltung der allgemeinen Datenschutzbestimmungen gewährleistet, sondern auch den besonderen Schutz der Sozialdaten und die Belange der ärztlichen Schweigepflicht berücksichtigt. Zu unserem Angebote zählen die Bereiche Datensicherung, Datensicherheit und die Erfüllung der ärztlichen Dokumentationspflicht, beispielsweise nach § 10 MBO. Verträge mit externen Dienstleistern gestalten wir, gerade im Hinblick auf den Datenschutz, rechtssicher.

Wenn Sie sich ganz auf Ihre Aufgabe als Behandler konzentrieren möchten, und ein praxisinterner Datenschutzbeauftragter für Sie nicht infrage kommt, übernehmen wir den gesamten Komplex Datenschutz als externer Datenschutzbeauftragter für Sie.

Gerne informieren wir Sie über unser volles Leistungsangebot im Datenschutzrecht.