Praxisabgabe und Praxisübernahme

Sowohl die Praxisabgabe als auch die Praxisübernahme bedürfen der sorgfältigen Planung und Organisation im Vorfeld, vor allem der validen Ermittlung des Praxiswertes, verstanden als die Summe von Good Will und Substanzwert sowie der Konditionen des der Übernahme und der Abgabe durch klare Vertragliche Regelungen.
Den Praxiswert ermitteln wir im Rahmen unserer Beratung vorab nach den unterschiedlichen Methoden in Rechtsprechung, Literatur und Kammern.

Zu diesem Thema beraten wir Sie über:
  • die konkrete Gestaltung des Praxisübernahmevertrages
  • das Nachbesetzungsverfahren,
  • Ermittlung des Praxiswertes durch Vergleichsberechnungen
  • Weitere Möglichkeiten der vertragsärztlichen Zulassung
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Folgen der Praxisveräußerung
  • Chancen und Risiken durch das GMG 2004, VÄndG 2007 und GKV-WSG 2007, insbesondere der aktuellen Versorgungsformen