Arzthaftungsrecht

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten entspricht es unserer Beratungsphilosophie, ausschließlich auf Seiten der medizinischen Leistungserbringer tätig zu werden. So können Sie jederzeit sicher sein, dass wir ausschließlich Ihre Interessen im Fokus haben.
Da dem überwiegenden Anteil aller haftungsrechtlichen Fälle der Vorwurf der mangelhaften Aufklärung des Patienten und der mangelhaften Dokumentation der erfolgten Aufklärung zugrunde liegt, verstehen wir Ihren Auftrag dahin, Sie nicht erst im Falle einer außergerichtlichen und gerichtlichen Inanspruchnahme zur Abwehr von Ansprüchen des Patienten zu beraten und zu vertreten, sondern Sie bereits im Vorfeld umfassend über die nach der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze zur ausreichenden Aufklärung und Dokumentation zu informieren. Gleichzeitig geben wir Ihnen ein auf Sie und Ihren Praxisalltag zugeschnittenes Konzept an die Hand, um Haftungsfälle zukünftig zu vermeiden.
 
Zum Thema Aufklärung und Dokumentation finden Sie eine Reihe von Erläuterungen nebst Urteilen
in unserer Entscheidungsdatenbank.