
RVR Rechtsanwälte bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen im Rahmen der Beratung und Vertretung von Leistungserbringern in folgenden Bereichen:
Wir schützen Ihre Interessen als Arzt oder Zahnarzt bei Inanspruchnahme wegen vermeintlicher ärztlicher Kunstfehler. Dazu gehört die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Klageverfahren, aber auch das Führen von außergerichtlichen Verhandlungen.
Wir vertreten Vertragsärzte bei disziplinarrechtlichen Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir nehmen die Interessen unserer Mandantschaft bei Fragen der kassenärztlichen Zulassung und der Eröffnung von Zweitpraxen wahr. Wir beraten bei Anstellung von anderen Ärzten und allen anderen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit spezifisch vertragsärztlichen Pflichten stehen.
Hinweis:
Aufgrund bestehender Mandatsbeziehungen müssen wir uns bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Kassenärztliche Vereinigungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten eine Prüfung im Einzelfall vorbehalten.
In berufsgerichtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Verfahren, in welchen ärztliche Berufspflichten streitgegenständlich sind, nehmen wir die Interessen der Ärzte wahr.
Beratend sind wir für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kooperationsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft sowie die strategische Planung bei Praxisübernahmen und –verkäufen tätig. Die zur Umsetzung nötigen Verträge fertigen wir für Sie und vertreten Ihre Rechte bei Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Vertretung von Ärzten und Zahnärzten in Honorarstreitigkeiten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, wir setzen ärztliche Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten nach der GOÄ/GOZ durch und betreuen Sie bei eingeleiteten Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der sachlich-rechnerischen Richtigstellung oder der Plausibilitätsprüfung.
Hinweis:
Aufgrund bestehender Mandatsbeziehungen müssen wir uns bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Kassenärztliche Vereinigungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten eine Prüfung im Einzelfall vorbehalten.