Medizinrecht

 RVR Rechtsanwälte bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen im Rahmen der Beratung und Vertretung von Leistungserbringern in folgenden Bereichen:
 

Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere Arzthaftung 

Wir schützen Ihre Interessen als Arzt oder Zahnarzt bei Inanspruchnahme wegen vermeintlicher ärztlicher Kunstfehler. Dazu gehört die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Klageverfahren,  aber auch das Führen von außergerichtlichen Verhandlungen.

 

Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarztrecht 

Wir vertreten Vertragsärzte bei disziplinarrechtlichen Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir nehmen die Interessen unserer Mandantschaft bei Fragen der kassenärztlichen Zulassung und der Eröffnung von Zweitpraxen wahr. Wir beraten bei Anstellung von anderen Ärzten und allen anderen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit spezifisch vertragsärztlichen Pflichten stehen.

Hinweis:
Aufgrund bestehender Mandatsbeziehungen müssen wir uns bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Kassenärztliche Vereinigungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten eine Prüfung im Einzelfall vorbehalten.

 

Berufsrecht der Heilberufe 

In berufsgerichtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Verfahren, in welchen ärztliche Berufspflichten streitgegenständlich sind, nehmen wir die Interessen der Ärzte wahr.

 

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe 

Beratend sind wir für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kooperationsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft sowie die strategische Planung bei Praxisübernahmen und –verkäufen tätig. Die zur Umsetzung nötigen Verträge  fertigen wir für Sie und vertreten Ihre Rechte bei Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen.

 

Vergütungsrecht der Heilberufe 

Unser Leistungsspektrum umfasst die Vertretung  von Ärzten und Zahnärzten in Honorarstreitigkeiten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, wir setzen ärztliche Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten nach der GOÄ/GOZ durch und betreuen Sie bei eingeleiteten Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der sachlich-rechnerischen Richtigstellung oder der Plausibilitätsprüfung.

Hinweis:
Aufgrund bestehender Mandatsbeziehungen müssen wir uns bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Kassenärztliche Vereinigungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten eine Prüfung im Einzelfall vorbehalten. 

 

Krankenhausrecht, einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht 

Krankenhausträger unterstützen wir gerichtlich und außergerichtlich bei der Abwehr von Ansprüchen wegen ärztlicher Kunstfehler bzw. Pflegefehler sowie im Krankenhausfinanzierungsrecht sowie  im Pflegesatzverfahren.
Wir überprüfen Wahlleistungsvereinbarungen auf ihre Wirksamkeit und setzen Honorarforderungen aus Wahlleistungen notfalls im Klageverfahren durch und beraten Krankenhausträger über neue Versorgungsstrukturen wie medizinischen Versorgungszentren und integrierte Versorgung.
Im Rahmen des Forderungsmanagements betreiben wir für Krankenhäuser das Zuzahlungsinkassoverfahren nach §43b III SGB V.
Zertifizierung
RVR Rechtsanwälte bietet Qualität. Unsere Geschäftsprozesse unterliegen dem strengen Qualitätsmanagement nach ISO-EN-9001:2008.
ISO 9001:2008 Zertifikat
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