Gesundheitsbranche

RVR RECHTSANWÄLTE bietet Dienstleistungen für Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser sowie die Ärzteschaft an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Inkasso der Praxisgebühr sowie der Durchführung des Zuzahlungsinkassos. Darüber hinaus stehen wir für den Einzug privatärztlicher Honorare sowie die umfassende Betreuung in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen der Praxis zu Ihrer Verfügung.

Kassenärztliche Vereinigungen / Praxisgebühr

RVR RECHTSANWÄLTE sind  exklusiver  Dienstleister Kassenärztlicher Vereinigungen und mit der Beitreibung der Praxisgebühr einschließlich der Durchführung sozialgerichtlicher Verfahren beauftragt.

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Zuzahlungsinkasso

Das so genannte Zuzahlungsinkasso nach § 43 b Abs. 3 SGB V i.V.m. § 39 Abs. 4 SGB V obliegt ab dem 1. Januar 2010 den Krankenhäusern, das Verfahren ist für Versicherte vorgeschrieben, die ab 01.01.2010 im Krankenhaus aufgenommen werden.

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Inkasso der Zusatzbeiträge nach § 242 SGB V

Für Krankenkassen bietet RVR RECHTSANWÄLTE für die Beitreibung von säumigen Zusatzbeiträgen eine auf die dortigen Erfordernisse zugeschnittene Dienstleistung an.

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Privatärztliche Honorare

RVR RECHTSANWÄLTE vertritt Abrechungsgesellschaften, ist aber auch für die Ärzteschaft direkt tätig. Mit der notwendigen Sensibilität und dem gebotenen Nachdruck betreiben wir den Forderungseinzug. Notfalls über das gerichtliche Verfahren und die Zwangsvollstreckung, wobei eine Einigung mit dem Patient aber zu jeder Zeit oberstes Ziel bleiben sollte. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch im Insolvenzverfahren oder gegenüber Versicherern. Unser modernes wie sicheres Internetportal hält Sie immer aktuell über den jeweiligen Status Ihrer Forderungen auf dem Laufenden.