Häufige Fragen

RVR Rechtsanwälte Stuttgart

Sie stehen vor der Scheidung Ihrer Ehe? In einer solchen Situation belasten Sie sicherlich zahlreiche Fragen und doch ist es wichtig, hierbei einen kühlen Kopf zu behalten und ruhig und besonnen zu handeln.
Wir von RVR Rechtsanwälte haben aus unserer langjährigen Erfahrung heraus einen Auszug der häufigsten Fragen für Sie herausgearbeitet und Ihnen auch gleich die passenden Antworten dazu gegeben.
Wir hoffen, Ihnen so bereits erste Ansätze für das Scheidungsverfahren zu bieten und Ihnen die Ungewissheit in einigen Punkten zu nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Ehescheidung vorliegen?

Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass diese wieder aufgenommen wird, § 1565 I BGB. Indiz für das Scheitern ist ein mindestens einjähriges Getrenntleben. Das Scheitern der Ehe hat der Antragsteller nachzuweisen. Widerspricht der andere Ehegatte, wird das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen dennoch die Scheidung aussprechen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Kann man auch innerhalb der Wohnung getrennt leben?

Dies ist möglich, ja. Die Voraussetzung dafür ist, dass räumlich abgetrennte Lebensbereiche eingerichtet werden und wechselseitig keine Versorgungsleistungen wie Kochen, Putzen oder Wäsche waschen erbracht werden.

Kann eine Ehe schon vor dem Ablauf eines Jahres geschieden werden?

Ja, aber nur höchst ausnahmsweise. Die Voraussetzungen sind äußerst strikt, da sich die unzumutbare Härte auf die Ehe selbst, d.h. das Weiter-miteinander-verheiratet-sein, bezieht. Eine unzumutbare Härte liegt nicht vor, wenn diese durch Trennung beseitigt werden kann. Schwerwiegende Gründe sind beispielsweise körperliche oder seelische Misshandlung, Alkoholmissbrauch, demütigende Beschimpfungen, usw.

Wie und wo beantrage ich die Scheidung?

Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, wird ein Scheidungsantrag beim Familiengericht durch einen Anwalt eingereicht (Anwaltszwang). Es ist also zwingend erforderlich, dass der  Antragssteller sich anwaltlich vertreten lässt, Scheidungsanträge durch die Beteiligten selbst sind unbeachtlich.

Was kostet eine Scheidung?

Zu unterscheiden ist die Ehescheidung selbst und die Verfahren, die zugleich mit der Scheidung von Amts wegen oder auf Antrag eines Ehegatten geregelt werden sollen. Der Streitwert der Scheidung wird durch das wechselseitig erzielte Einkommen (3 Nettogehälter) bestimmt, hinzu kommt der Gegenstandswert des Versorgungsausgleiches. Wird die Ehescheidung mit anderen Verfahren wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrats-Auseinandersetzung, Sorgerecht usw. verbunden, werden sämtliche Gegenstandswerte dieser Verfahren zusammengerechnet.

Welche Vorteile bietet mir die Mediation vor oder zugleich mit der Scheidung?

Die Vorzüge der Mediation leuchten unmittelbar ein: Verhandeln statt streiten ist alle Male vernünftiger, aber auch billiger. Ganz abgesehen davon, dass damit das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird, zwischenmenschliche Beziehungen erhalten und nicht zuletzt eine erhebliche Kostenoptimierung gegenüber einem Rechtsstreit eintritt. Gelingt es, durch Mediation sämtliche Streitpunkte durch eine notariell zu beurkundende Vereinbarung aus der Welt zu schaffen, kann das nachfolgende Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt durchgeführt werden, da sämtliche Streitpunkte beiseite gelegt sind.

Wie kann ich mir eine Mediation vorstellen?

Der Mediator, beispielsweise ein Rechtsanwalt mit entsprechenden Zusatzausbildungen Mediation, fungiert als objektiver, neutraler Moderator. Er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern führt beide zum Ziel einer einvernehmlichen Regelung über sämtliche persönlichen und wirtschaftlichen Fragen und Probleme. Über den detaillierten Ablauf des folgenden Mediationsverfahren informiert unsere Informationsseite. Sie können auch gerne eine kostenlose Orientierungsberatung zur Mediation vereinbaren.

Was versteht man unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Art Ehevertrag mit dem Unterschied, dass die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen der bevorstehenden Scheidung beurkundet werden. Alternativ zu diesem Weg kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch durch das Gericht protokolliert werden.

Klassischerweise beinhaltet eine Scheidungsfolgenvereinbarung alle Regelungen, die für den Fall der Scheidung gelten sollen:

  • Vereinbarungen über Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsvereinbarungen über Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Haushalt
  • Steuerliche Verhältnisse
  • Auseinandersetzung von Schulden und Vermögen soweit nicht durch Zugewinnausgleich geregelt.

Ich möchte mich nicht scheiden lassen. Kann ich der Scheidung widersprechen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, hat aber, wenn die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind, keine Konsequenzen. Die Ehe wird trotzdem geschieden. Nur ganz ausnahmsweise soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn dies aus besonderen Gründen des Kindeswohles ausnahmsweise notwendig ist oder wenn die Scheidung für den Ehegatten der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen würde so dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint, § 1568 BGB. Solche Voraussetzungen sind nur, wie aus der Formulierung des Gesetzes hervorgeht, so gut wie nie gegeben.

Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehepartner?

Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Unterschieden wird zwischen dem Trennungsunterhalt, also dem Unterhalt der nach Trennung und vor der Scheidung zu leisten ist und dem nachehelichen Unterhalt, dem Unterhalt der nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zu zahlen ist, unterschieden. Üblicherweise wird der Unterhalt im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart nach der so genannten Halbteilungsmethode ermittelt. Möglich ist auch eine konkrete Bedarfsermittlung bei gehobenen Einkommensverhältnissen. Im Prinzip werden die Einkünfte nach Abzug von Steuern, Vorsorgeaufwand, Kindesunterhalt und berufsbedingten Aufwendungen sowie Verdienerpauschale beider Ehegatten zusammengerechnet, das Ergebnis wird halbiert und stellt nach Abzug der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten seinen Unterhaltsanspruch dar. Für konkrete Berechnungen vereinbaren Sie einen Beratungstermin, in dem wir gerne detailliert Ihre Fragen beantworten.

Kostenfreie Erstorientierung Scheidung

Anwalt für Scheidungsberatung

Haben Sie noch weitere Fragen zur Scheidung, oder konnten die obigen Antworten noch nicht jede Ihrer spezifischen Fragen klären? Kein Problem! RVR Rechtsanwälte bieten die Möglichkeit zu einer kostenlosen Erstorientierung, bei der viele Ihrer Fragen geklärt werden können und in der das weitere Vorgehen in Ihrem Fall besprochen werden kann.
Diesen Service bieten wir Ihnen vollkommen kostenlos und unverbindlich an. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zu einer kostenlosen Erstorientierung und erhalten Sie schon bald Gewissheit in Ihrem Scheidungsfall!

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Mehr Unterhalt vom Ex

Sind Sie alleinerziehend, berufstätig und erhalten von ihrem ehemaligen Partner Unterhalt ? Wenn ja, dann haben Sie eventuell Anspruch auf einen höheren Unterhalt. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.05.2022 seine Rechtsprechung zur Berechnung des Trennungsunterhaltes / nachehelichen Unterhaltes geändert.

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