Die Altersversorgung rückt durch eine höhere Lebenserwartung, gestiegene Lebensansprüche an den Lebensstandard im Alter und nicht zuletzt durch die sich verändernde Alterspyramide immer stärker in unser Bewusstsein – ganz besonders im Fall einer Scheidung.
Wurde Ihre Ehe im Zeitraum von 1977 und 2009 geschieden? Und wurde bei Ihrer Scheidung ein Versorgungsausgleich ausgeführt? – Dann besteht für Sie die Chance einer nachträglichen Rentenerhöhung!
Ob Sie die Voraussetzungen zur Neuberechnung des Versorgungsausgleichs erfüllen, erfahren Sie hier.
Abänderung des Versorgungsausgleich: Ein Beispiel
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Ich wünsche telefonische Hilfe zum Versorgungsausgleich.